Zielsetzung
- Die Goldschmidt-Stiftung schreibt das Karl-Goldschmidt-Stipendium in Erinnerung an das vor über 100 Jahren begonnene Wirken von Dr. Karl Goldschmidt als Vordenker der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung aus.
- Das Stipendium dient der Unterstützung von Studierenden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung über den Dritten Bildungsweg* erlangt haben.
- Es trägt dazu bei, beruflich begabten Menschen den Zugang zur akademischen Bildung zu ermöglichen.
*Als „dritter Bildungsweg“ wird ein Studium bezeichnet, das aufgrund mehrjähriger Berufserfahrung und einer abgeschlossenen Ausbildung ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ermöglicht wird.
Was wird gefördert?
- Gefördert wird das Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (in Vollzeit oder berufsbegleitend).
- Für Studierende in einem Vollzeitstudium beträgt das Stipendium 500 Euro pro Monat.
- Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang — als Präsenzstudium, Fernstudium oder Onlinestudium — erhalten 250 Euro im Monat.
- Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums. Dabei wird die Förderung zunächst für zwei Semester zugesagt und bei Vorliegen folgender Leistungsnachweise verlängert:
- Bei einem Vollzeitstudium müssen pro Semester mindestens 24 ECTS Punkte erlangt werden.
- Bei einem berufsbegleitenden Studium müssen pro Semester mindestens 12 ECTS Punkte erlangt werden.
- Rechtzeitig vor Ablauf eines Förderzeitraumes wird von der Stiftung entschieden, ob die Förderung fortgesetzt werden kann. Der Rechtsweg bleibt ausgeschlossen.
Kriterien für die Vergabe des Stipendiums
- Die Hochschulzugangsberechtigung wurde über den Dritten Bildungsweg erlangt.
- Personen aus Nicht-Akademikerfamilien („Studenten der ersten Generation“) werden bevorzugt.
- Es werden Personen bevorzugt, die aufgrund ihres bisherigen Lebenslaufs und Bildungswegs eine besondere Leistungsfähigkeit erwarten lassen.
- Auch ehrenamtliche Tätigkeit wird bei der Auswahl geeigneter Personen berücksichtigt.
Wer / was wird nicht gefördert?
- Studierende, die bei Aufnahme der Förderung weniger als drei Semester Regelstudienzeit vor sich haben.
- Studierende, die ein weiteres Stipendium in Anspruch nehmen.
- Außerdem werden keine Zweitstudiengänge, Zusatz- oder Aufbaustudiengänge gefördert.
- Auch Masterstudiengänge, die kürzer als 3 Semester sind, oder einzelne Auslandssemester bleiben von der Förderung ausgeschlossen.
Bewerbung
Bitte senden Sie das Übersichtsblatt sowie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit beigefügten Nachweisen für die angegebenen Qualifikationen ausschließlich per E-Mail (zusammengefasst in einer PDF-Datei) an info@goldschmidt-stiftung.de
Bitte beachten Sie hierbei unsere Ausschreibungsfristen.